Erste-Hilfe im Betrieb
Laut BGV (Berufsgenossenschaftliche Verordnung) § 24 Abs. 1 hat in Deutschland jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass zur Ersten-Hilfe und zur Rettung aus Gefahr, die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel, sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
Alle 2 Minuten geschieht in Deutschland in einem Unternehmen ein Unfall. Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer, im eigenen Interesse, in seinem Unternehmen ausreichend Ersthelfer ausgebildet haben.
Vorschrift:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
- in sonstigen Betrieben 10 %.
Die betrieblichen Ersthelferschulungen, werden nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften durchgeführt. Die Ersthelfer absolvieren zunächst eine zweitägige Grundausbildung und müssen dann in einem Rhythmus von zwei Jahren an einer Ersten-Hilfe Fortbildung teilnehmen. Unsere Aus- und Fortbildungen werden Speziell und Individuell auf Ihren Betrieb- und Branche abgestimmt.
Die Grundausbildung in der Ersten Hilfe befasst sich unter anderem mit:
- Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettung
- Der gesetzlichen und moralischen Verpflichtung zur Hilfeleistung
- Der eigene Gefahrensituation bei Notfallsituation einschätzen und Eigenschutz zu betreiben
- Der Rettungskette
- Dem Notruf
- Absichern der Unfallstelle
- Retten aus Kraftfahrzeugen
- Retten aus einem Gefahrbereich
- Wärmeerhalt des Patienten und psychische Betreuung
- Helmabnahme bei bewusstlosen Motorradfahrern (1 - Helfer- u. 2 – Helfer Methode)
- Erkennen eines Schlaganfalls und durchführen adäquater Maßnahmen
- Erkennen eines Herzinfarkts und durchführen adäquater Maßnahmen
- Erkennen von hirnbedingten Krampfanfällen und durchführen adäquater Maßnahmen
- Der stabilen Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
- Störungen von Atmung und Kreislauf
- Stromunfällen und einleiten von entsprechende Maßnahmen
- Atem- und Kreislaufstillstand
- Der Herz-Lungen-Wiederbelebung (1-Helfer-Methode)
- Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
- Bauchverletzungen
- Wunden, Amputations-, Pfählungsverletzungen und bedrohlichen Blutungen
- Augenverletzungen
- Schock erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
- Verbrennungen / thermische Schäden
- Vergiftungen und Verätzungen
